Finanzminister Brunner will schärfer gegen Scheinunternehmen vorgehen © APA - Austria Presse Agentur

Das Finanzministerium hat ein neues Gesetzespaket zur Bekämpfung von Scheinunternehmen in Begutachtung geschickt. Die Nutzung von Scheinfirmen zur Verschleierung von Geldströmen und zur Hinterziehung von Steuern habe in den letzten Jahren "zu großen Herausforderungen für die Finanzverwaltung geführt", hieß es vom Ministerium zum Gesetzentwurf. Seit 2014 sei die Anzahl der bescheidmäßig festgestellten Scheinunternehmen von 44 auf über 150 im Jahr 2023 gestiegen.

Ziel des Gesetzespakets ist es laut Finanzministerium, die Strohfirmen früher zu identifizieren und ergänzende Maßnahmen zu ergreifen, um Betrügerinnen und Betrüger früher und umfassender sanktionieren zu können. Das Ministerium erwartet durch das geplante Betrugsbekämpfungsgesetz Teil I und Teil II ein zusätzliches Abgabenaufkommen von 60 Mio. Euro pro Jahr. Mit dem Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 Teil I wird das Finanzstrafgesetz, das Bundesgesetz über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz geändert. Die Begutachtungsfrist endet dafür am 21. Mai.

"Scheinunternehmen, organisierte Schwarzarbeit und Geldwäsche bedrohen große Teile der legalen Wirtschaft", kommentierte Finanzminister Magnus Brunner in einer Aussendung den Gesetzesentwurf. "Die Bekämpfung von Scheinunternehmen und illegalen Geschäftspraktiken steht im Zentrum unserer Bemühungen, den Sozialbetrug wirksam einzudämmen", so Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP).

Strohfirmen stellen oftmals Scheinrechnungen aus, die von sogenannten Durchleiterfirmen bezahlt werden. Sobald das Geld am Konto eingeht, wird es behoben und in Folge als Schwarzgeld an das tatsächlich die Arbeiten ausführende Unternehmen übergeben. Außerdem werden Scheinrechnungen für zu Unrecht geltend gemachte Vorsteuern verwendet. Das Amt für Betrugsbekämpfung geht auf Basis der Geldwäscheverdachtsmeldungen des Bundeskriminalamtes von einem ungeklärten Abfluss von Bargeld in Höhe von jährlich bis zu 800 Mio. Euro über Scheinunternehmen aus. Diese Mittel würden zur Auszahlung von Schwarz- oder Teilschwarzlöhnen verwendet und außerdem würden Gewinne gezielt geschmälert und Gewinnentnahmen sowie -verschiebungen ermöglicht. Dadurch entsteht laut Behörden-Schätzungen ein Schaden von mehreren hundert Millionen Euro aufgrund von nicht geleisteten Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen.

Im Rahmen des Betrugsbekämpfungsgesetzes Teil I sind zahlreiche Maßnahmen zur Bekämpfung von Scheinfirmen vorgesehen: Unter anderem ist eine Geldstrafe von bis zu 100.000 Euro für die Erstellung und Verwendung von Schein- und Deckungsrechnungen vorgesehen. Scheinunternehmen und Verdachtsfälle von Scheinunternehmen sowie weitere Betrugshandlungen sollen künftig auch in die Sozialbetrugsdatenbank aufgenommen werden und das Arbeitsmarktservice soll künftig auch Zugang zur Sozialbetrugsdatenbank haben. Weiters ist eine umfangreichere Haftung des Auftraggebers für Entgeltansprüche von Arbeitnehmern bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Einbindung von Scheinunternehmen geplant.