Die Ware ins Körberl, die Maske über die Nase - So ist es richtig © APA - Austria Presse Agentur

Müssen die Handelsbetriebe die Maskenpflicht kontrollieren, oder können sie es tun, wenn sie wollen - darüber herrscht nach einem Disput zwischen Handelsverband und Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) seit vergangener Woche weiterhin Verwirrung. Und das, obwohl gestern die entsprechende Verordnung von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) veröffentlicht wurde.

In dieser Verordnung steht auf Seite 4 der rechtlichen Begründung: "Was die Kontrolle der Einhaltung von Auflagen gemäß § 4 Abs. 1a betrifft, ist festzuhalten, dass das Ausmaß der Sorgetragungspflicht der Betreiber nicht überspannt werden darf und abhängig von zahlreichen Faktoren, wie insbesondere Kundenaufkommen, Anzahl der anwesenden Kunden etc., entsprechende Schulungen und Informationsmaßnahmen der Mitarbeiter, Beschilderungen, Durchsagen und sonstige Informationsmaßnahmen wie auch stichprobenartige Kontrollen, Auflage von Informationsmaterial und die freiwillige Bereitstellung von Masken umfassen kann."

Der private Handelsverband ging nach Veröffentlichung der Verordnung heute Vormittag in die Offensive und attackierte die Ministerin. Schramböck hatte vergangene Woche noch gemeint, dass Kontrollen in die Zuständigkeit der Polizei fallen und anderweitige Behauptungen nur zur Verunsicherung beitragen würden. Dazu meinte heute der Verband: "Die vermeintliche 'Klarstellung' von BM Schramböck entpuppt sich als Fehlinformation (...) Entgegen der Ankündigung der Bundesregierung sollen nun doch vom Handel selbst stichprobenartige Kontrollen durchgeführt werden und es muss Informationspflichten nachgekommen werden." Laut Verband herrscht nun "allgemeine Rechtsunsicherheit".

Das Wirtschaftsministerium kann jedenfalls keinen Widerspruch zu den Aussagen von voriger Woche erkennen. "Im Rahmen der Verordnung ist klar geregelt, dass es eine Wahloption für den Handel gibt - keinesfalls ist es die Pflicht der Händlerinnen und Händler, Kontrollen durchzuführen. Versprechen gehalten. Uns war es wichtig, den Händlerinnen und Händlern die Möglichkeit zu geben - Möglichkeit ja, Zwang nein", meinte Schramböck zur APA.

Und sie ergänzte: "Eine Kann-Bestimmung ist keine Vorschrift im strengen Sinne, sondern eine Bestimmung, nach der im Einzelfall verfahren werden kann, aber nicht verfahren werden muss. Unseren Händlerinnen und Händlern steht frei, jene Instrumente zu nutzen, die ihre betriebliche Realität am besten widerspiegeln."

Reagiert hat heute auch die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). "Sowohl die Wahloption aus den verschiedenen Maßnahmen - z.B. Durchsagen in den Geschäften oder Beschilderung -, als auch die Lösung für Geimpfte, sind für den Handel Möglichkeiten, die Regelungen umzusetzen, um für die Geimpften Erleichterungen zu ermöglichen", so Rainer Trefelik, Obmann der WKÖ-Bundesparte Handel.

Anita Palkovich von der Gewerkschaft GPA wiederum meinte: "Auf keinen Fall können die Beschäftigten im Handel die Kontrolle der Maskenpflicht übernehmen." SPÖ-Wirtschaftssprecher Christoph Matznetter kommentierte die jüngsten Vorgänge so: "Was sich in den letzten Wochen rund um die Verschärfungen bei den Coronaregeln zugetragen hat, ist an Absurdität kaum mehr zu überbieten."