Neuer Look für die Küche? Das geht auch im Lockdown © APA - Austria Presse Agentur

Wer sich eine Küche anschaffen will, neue Maßschuhe braucht oder einen ausgefeilten Blumenschmuck für Weihnachten erwerben will, der kann dies auch im laufenden Lockdown tun. "Grundsätzlich ist die Inanspruchnahme von bestimmten, nicht-körpernahen Dienstleistungen (z.B. Planung eines Möbelstücks bei einem Tischler) laut aktueller Verordnung des Gesundheitsministeriums möglich - wie übrigens bereits auch während des vergangenen Lockdowns", so das Wirtschaftsministerium.

Dabei dürfen auch Kaufverträge unterzeichnet werden, bei der "näheren Auslegung" verweist das Wirtschaftsministerium auf das Gesundheitsministerium. Wie bereits die Wirtschaftskammer gestern mitgeteilt hat, sind Beratungsdienstleistungen im Handel auch im Lockdown möglich.

Gewerbetreibenden ist auch - im Gegensatz zu Privatpersonen - der Einkauf im Baumarkt erlaubt. Wobei der Gewerbeschein nicht an den Inhaber gebunden ist, es dürfen auch die Mitarbeiter des Unternehmens in dessen Auftrag einkaufen, so das Wirtschaftsministerium zur APA. "Besondere Beweis- oder Ausweisregeln, die der Händler einzuhalten hat, sind in der Maßnahmenverordnung jedenfalls nicht geregelt", so das Ministerium, bei Details wird ebenfalls auf das Gesundheitsministerium verwiesen.

Die Wirtschaftskammer Kärnten berichtet heute von tausenden Unternehmen, die sich in den vergangenen Tagen erkundigt haben, wie es nun im Lockdown im Handel weiter geht. "Während Tischler und Optiker wie bisher arbeiten dürfen, müssen Friseure geschlossen bleiben und Floristen dürfen ein "Click & Collect"-Abholservice anbieten. Diese Unterschiede sorgen für zahlreiche Anrufe", so die Sparte Handel und Handwerk.

Deren Obmann Klaus Kronlechner beruhigt: "Der Großteil der über 16.000 Kärntner Gewerbe- und Handwerksbetriebe ist vom Lockdown nicht direkt betroffen." Da aber viele Kunden davon ausgehen würden, dass die Betriebe geschlossen sind, komme es nun auch in diesen Unternehmen zu enormen Umsatzeinbußen.